- kein Nachtflugverkehr (insbesondere mit Rücksicht auf die Kinder, die älteren Mitbürger und die Patienten des geriatrischen Krankenhauses)
- geeigneter Maßnahmen zum Abbau der Immissionsbelastungen , z. B. durch Verringerung der Zahl der Flugbewegungen.
- Wertausgleich gemeindeeigener Grundstücke infolge zu erwartender Wertminderungen durch den Flughafenausbau
- Vorsorge der notwendigen Ausrüstung und Qualifikation für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr im eventuellen Flugkatastrophenfall.
Den genauen Wortlaut finden Sie hier.